Sparbrief Lexikon

Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer (Ast) ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, die seit 1. Januar 2009 erhoben wird. Für den Privatanleger gilt seine Steuerpflicht damit als abgegolten, was ein erneutes Aufführen der bereits versteuerten Kapitalerträge in seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung unnötig macht. Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind nun auch die Einkünfte steuerpflichtig, die aus Kapitalanlagen stammen, die länger als 1 Jahr gehalten werden. Bislang waren diese steuerfrei. Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer. Bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen wurde ein neuer Sparer-Pauschbetrag eingeführt, der Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 801 € (Ehegatten 1.602 €) von der Steuer befreit.

Abgezinster Sparbrief
Der abgezinste Sparbrief (auch Abzinsungssparbrief genannt) stellt einen von drei Typen von Sparbriefen dar. Er wird von Kreditinstituten zum Barwert (unter pari) ausgegeben, d.h. zum Nennwert abzüglich der Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit. Bei Fälligkeit (nach Ende der bei Ausgabe vereinbarten Laufzeit) erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert (zu 100% = zu pari). Bei Fälligkeit erfolgt eine einmalige Ausschüttung, d.h. ein Abzinsungssparbrief weist keine jährlichen Zinszahlungen auf. Wie bei Zinseinkünften üblich, müssen auch die Zinsen aus abgezinsten Sparbriefen voll versteuert werden, sofern der Freibetrag bereits voll ausgeschöpft ist.

Aufgezinster Sparbrief
Der aufgezinste Sparbrief (auch Aufzinsungssparbrief genannt) stellt einen von drei Typen von Sparbriefen dar. Er wird von Kreditinstituten zum Nennwert (zu 100% = zu pari) ausgegeben und bei Fälligkeit (nach Ende der bei Ausgabe vereinbarten Laufzeit) erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit (über pari). Bei Fälligkeit erfolgt eine einmalige Ausschüttung, d.h. ein Aufzinsungssparbrief weist keine jährlichen Zinszahlungen auf. Wie bei Zinseinkünften üblich, müssen auch die Zinsen aus aufgezinsten Sparbriefen voll versteuert werden, sofern der Freibetrag bereits voll ausgeschöpft ist.

Bundesschatzbrief
Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von der Deutschen Finanzagentur im Auftrag des Bundes ausgegeben werden. Die Zinsen steigen progressiv, d.h. in den Anfangsjahren fallen die Zinszahlungen geringer aus als am Ende. Wie bei Zinseinkünften üblich, müssen auch die Zinsen aus Bundesschatzbriefen voll versteuert werden, sofern der Freibetrag bereits voll ausgeschöpft ist. Die Mindestanlagesumme beträgt 50 Euro. Die Bundesschatzbriefe können kostenlos bei der Deutschen Finanzagentur des Bundes verwaltet werden. Bei Bundesschatzbriefen werden zwei Typen unterschieden: Typ A und Typ B.
Typ A entspricht einem normalverzinslichen Sparbrief mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren.
Typ B entspricht einem aufgezinsten Sparbrief mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren.

Einlagensicherung
Unter der Einlagensicherung werden gesetzliche und freiwillige Maßnahmen verstanden, die für den Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Banken im Fall der Insolvenz initiiert wurden. In Deutschland sind Bankguthaben zu 90% bis zu einer Höhe von 20.000 Euro durch die gesetzlichen Maßnahmen geschützt. Außerdem schützen fast alle großen Banken ihre Einlagen zusätzlich über private Einlagensicherungsfonds. Durch diese freiwilligen Maßnahmen sind Einlagen theoretisch bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals pro Kunde beim jeweiligen Kreditinstitut geschützt.

Freibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag
Seit 1. Januar 2009 ist auf Erträge aus Kapitalvermögen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, in Deutschland eine Quellensteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu entrichten. Für getrennt Veranlagte liegt der Pauschbetrag bei 801€ und bei Ehegatten bei 1.602 €. Von der absoluten Höhe her scheinen der neue Freibetrag und der ursprüngliche identisch. Im Unterschied zum alten Freibetrag können Werbungskosten, die die Werbungskostenpauschale von 51 € überschreiten, nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.

Laufzeit
Unter Laufzeit wird der Zeitraum verstanden, der sich zwischen Investition und abschließender Rückerzahlung des Kapitals erstreckt. Bei Sparbriefen beträgt die Laufzeit bspw. zwischen 1 und 10 Jahren. Die Laufzeit ist bei Ausgabe der Sparbriefe vertraglich festgelegt.

Namensschuldverschreibung
Eine Namensschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung (oft bspw. Sparbriefe), die auf eine bestimmte Person (auf den Käufer des Sparbriefes) lautet und keine Orderklausel trägt. Das den Sparbrief ausgebende Kreditinstitut hat direkt an den Benannten zu leisten (daher auch Rektapapier genannt).

Nennwert
Der Nennwert ist bei Sparbriefen der zu verzinsende Schuldbetrag. Normalverzinsliche Sparbriefe werden genau in der Höhe ausgegeben, zu dem der Anleger investieren möchte, d.h. der Kaufpreis entspricht dem Nennwert. Hier spricht man auch von einer Ausgabe zu pari bzw. zu 100%. Abgezinste Sparbriefe werden unter ihrem Nennwert ausgegeben und zu ihrem Nennwert rückgezahlt – Ausgabe unter pari bzw. unter 100%. Aufgezinste Sparbriefe werden zu ihrem Nennwert ausgegeben und später über ihrem Nennwert rückgezahlt – Rückzahlung über pari bzw. 100%.

Normalverzinslicher Sparbrief
Der normalverzinsliche Sparbrief stellt einen von drei Typen von Sparbriefen dar. Er wird von Kreditinstituten zum Nennwert (zu 100% = zu pari) ausgegeben und bei Fälligkeit (nach Ende der bei Ausgabe vereinbarten Laufzeit) erfolgt die Rückzahlung ebenfalls zum Nennwert. Während der Laufzeit erfolgt einmal jährlich eine Zinsgutschrift, deren Höhe und Zeitpunkt der Überweisung bei Ausgabe des Sparbriefes festgelegt sind. Wie bei Zinseinkünften üblich, müssen auch die Zinsen aus normalverzinslichen Sparbriefen voll versteuert werden, sofern der Freibetrag bereits voll ausgeschöpft ist.

Sparbrief
Der Sparbrief stellt eine Namensschuldverschreibung dar, die von Banken emittiert wird. Sie zeichnen sich durch einen festen Zins und einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr aus. Als eine Form der Geld- und Vermögensanlage stellen Sparbriefe eine Alternative zum klassischen Kontensparen dar. Damit steht der Sparbrief zwischen Spareinlagen auf Konten und börsenfähigen festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen). Im Unterschied zu Anleihen sind Sparbriefe jedoch spesenfrei und in der Regel zu 100% beleihbar. Gehört der Sparbrief dem normalverzinsten Typ an, wird er zum Nennwert (zu 100% = zu pari) ausgegeben und bringt als Anlage jährlich eine in ihrer Höhe zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits feststehenden Zinsgutschrift ein. Die Rückzahlung erfolgt nach Ende der Laufzeit zum Nennwert.